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META (Facebook & Instagram) Widerspruch zur Nutzung der Inhalte zum Training der KI (Frist 26. Mai 2025!)

  • Elisabeth Herynek
  • 13. Mai
  • 10 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 15. Mai


Meta Facebook Instagram KI Training


Ich habe von diesem brisanten Thema erst vor ein paar Tagen erfahren - durch den Newsletter eines deutschen Datenschutz-Rechtsanwaltes - und fasse hier die Ergebnisse meiner bisherigen Recherchen und bereits selbst durchgeführten Schritte bei Meta zusammen:



Worum geht es?


Um zu verhindern, dass Meta deine Inhalte auf Facebook und Instagram für das Training seiner KI-Modelle verwendet, kannst du offiziell Widerspruch einlegen. Dafür stellt Meta eigene Online-Formulare bereit, die du für jede Plattform separat ausfüllen musst.

 

Für Unternehmen wird dies u.a. aus datenschutzrechtlichen Gründen dringend empfohlen!

 

Für Privatpersonen ist es ebenfalls wichtig, hier die eigenen Persönlichkeitsrechte zu schützen.

 

Direktlinks zu den Widerspruchsformularen

 

Bitte beachte, dass du bei beiden Plattformen eingeloggt sein musst, um auf die Formulare zugreifen zu können.

 

Nach dem Absenden des Formulars erhältst du eine Bestätigung per E-Mail.

 

Widerspruch über die App einlegen:


Instagram:

  1. Profil öffnen

  2. Menü ≡

  3. scrollen zu "Weitere Informationen und Support-Möglichkeiten"

  4. Privacy Center

  5. Es öffnet sich Fenster: Hier wird Info zu "KI bei Meta" angezeigt

  6. "widersprechen" anklicken (im 2. Absatz)

  7. Formular ausfüllen und absenden

 

Facebook-App:

  1. Profil öffnen

  2. ... Profileinstellungen

  3. Privacy Center

  4. Es öffnet sich Fenster: Hier wird Info zu "KI bei Meta" angezeigt

  5. "widersprechen" anklicken (im 2. Absatz)

  6. Formular ausfüllen und absenden

 

FRIST BEACHTEN!

Der Widerspruch soll spätestens bis 26.5.2025 erfolgen! 


So sieht das Info-Fenster zur "KI bei Meta" im Privacy Center aus:


Info von Meta zu KI
Info von Meta zu KI

Meta (also Facebook und Instagram) beginnt ab dem 27.5.2025, öffentliche Inhalte von Nutzern aus der EU, dem EWR und der Schweiz für das Training ihrer KI-Modelle zu verwenden, sofern du nicht widersprichst.

 

Meta hat NutzerInnen in Europa benachrichtigt, dass es plant, ab dem 27.05.2025 bestimmte öffentliche Inhalte (zB Fotos, Texte, Beiträge) zu verwenden, um seine künstliche Intelligenz zu trainieren.

 

Wenn du bis zu diesem Datum keinen Widerspruch einlegst, geht Meta davon aus, dass du mit der Nutzung deiner öffentlichen Inhalte einverstanden bist.

 

Widersprichst du nicht bis spätestens 26. Mai 2025, kann Meta ab dem 27. Mai deine öffentlichen Inhalte rechtmäßig für KI-Training verwenden – gemäß DSGVO mit der Begründung eines „berechtigten Interesses“.

 


Warum sollten UNTERNEHMEN einen Widerspruch machen?


Es ist aus mehreren Gründen kritisch für Unternehmen, die auf Facebook und Instagram Inhalte posten:

 

1. Verlust von Kontrolle über geistiges Eigentum

Inhalte wie Texte, Bilder, Markenbotschaften, Werbeanzeigen oder kreative Kampagnen, die Unternehmen posten, könnten in KI-Modelle einfließen. Diese Inhalte könnten dann von der KI reproduziert, weiterentwickelt oder in anderen Kontexten von Dritten verwendet werden, ohne dass das ursprüngliche Unternehmen dafür genannt oder vergütet wird.

 

2. Verstoß gegen Vertraulichkeit oder Compliance

Viele Unternehmen teilen sensible Informationen über Produkte, interne Prozesse oder Strategien. Wenn diese Informationen ins KI-Training einfließen, kann das zu Compliance-Problemen führen, insbesondere in regulierten Branchen (zB Finanzen, Gesundheit, Recht).

 

3. Wettbewerbsvorteile gehen verloren

Wenn Meta deine Inhalte nutzt, kann die KI daraus lernen und Mitbewerbern ähnliche Funktionen oder Formulierungen anbieten – zB über automatisierte Werbetools. So verlieren Unternehmen den Vorsprung, den sie sich durch eigene kreative Inhalte erarbeitet haben.

 

4. Möglicher Reputationsverlust

Inhalte könnten in falschem Kontext wiederverwendet werden. Wenn etwa ein KI-Tool Aussagen generiert, die deinem Unternehmensstil ähneln, aber falsche oder unangemessene Aussagen enthalten, kann das zu einem Imageproblem führen.

 

5. Datenschutzrechtliche Risiken

Falls Unternehmen Inhalte posten, die personenbezogene Daten (zB von KundInnen, Mitarbeitenden) enthalten, könnte die KI daraus lernen – was gegen die DSGVO verstoßen kann.


6. Keine Vergütung, kein Einfluss

Unternehmen erhalten weder Geld noch Kontrolle darüber, wie ihre Inhalte von Meta-KI genutzt werden. Es gibt keine Möglichkeit, spätere Verwendungen einzusehen oder zu löschen.

 


Für PRIVATPERSONEN ...


... ist ein Widerspruch gegen die Verwendung ihrer Inhalte durch Meta zur KI-Trainierung aus mehreren wichtigen und sehr persönlichen Gründen relevant:

 

1. Schutz der Privatsphäre

Selbst wenn Inhalte öffentlich gepostet wurden, heißt das nicht automatisch, dass sie dauerhaft für andere Zwecke (wie KI-Training) genutzt werden dürfen. Texte, Fotos, Kommentare, Likes oder Stories könnten in KI-Modelle einfließen – sogar persönliche Gedanken oder familiäre Momente.

 

2. Deine Gedanken und Inhalte werden zur "Trainingsmasse"

Alles, was du teilst – zB Meinungen, Gedichte, Lebensereignisse – kann von Meta genutzt werden, damit eine KI daraus lernt. Die KI könnte darauf basierend neue Inhalte generieren, die deinen Stil oder deine Aussagen imitieren, ohne dass du davon weißt oder gefragt wurdest.

 

3. Nutzung von Fotos (zB mit Gesichtern, Kindern)

Auch wenn Meta betont, keine privaten Nachrichten oder Inhalte aus engen Freundeskreisen zu nutzen, könnten öffentlich sichtbare Fotos und Gesichtsdaten ins Training einfließen. Das kann problematisch sein, wenn du oder deine Kinder auf Bildern zu sehen sind.

 

4. Keine Kontrolle, keine Zustimmung

Es gibt keine Möglichkeit, zu sehen:

Welche deiner Inhalte verwendet wurden

Wie sie verwendet wurden

Wofür sie konkret in der KI verwendet werden

Du erhältst keine Information, keine Vergütung und kein Mitspracherecht – außer du widersprichst aktiv.

 

5. DSGVO-Rechte wahrnehmen

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt dir das Recht, einer solchen Verwendung deiner Daten zu widersprechen, wenn sie auf „berechtigtem Interesse“ basiert (so wie Meta es versucht). Wenn du nicht widersprichst, wertet Meta das als stillschweigende Zustimmung.

 

6. Ethik & Kontrolle über KI-Entwicklung

Viele Menschen möchten nicht Teil eines Systems sein, das KI-Modelle mit persönlichen Daten füttert, die dann weltweit in Produkten oder Diensten verwendet werden. Der Widerspruch ist ein kleiner, aber konkreter Beitrag zur Stärkung von digitaler Selbstbestimmung und Datenschutz.

 


ZUSAMMENFASSUNG:


  • Meta will ab dem 27. Mai 2025 Inhalte auf Facebook & Instagram in Europa für KI-Training verwenden.

  • Auch wenn Meta von „berechtigtem Interesse“ spricht, braucht es keine explizite Einwilligung, es sei denn, du widersprichst aktiv.

  • Auch Texte, Bilder, Videos und Kommentare können betroffen sein – nicht nur von Unternehmen, sondern von allen NutzerInnen.

 

Warum betrifft es jeden – nicht nur Unternehmen

  • Viele denken: „Ich bin doch nicht wichtig genug“, aber selbst kleine Inhalte (Kommentare, Likes, Profilbilder) fließen ins Training ein.

  • Deine Beiträge könnten in Zukunft von KIs verarbeitet und sogar nachgeahmt werden – ohne Wissen oder Kontrolle.

 


WEITERE FRAGEN (ab Frage 4 speziell für Unternehmen!):


1)       Was passiert, wenn man erst nach dem 26. oder 27. Mai Widerspruch einlegt, werden dann - falls eigene Daten schon in Nutzung waren - wieder dem KI Training durch Meta entzogen, im Nachhinein?


Wenn du erst nach dem 26. oder 27. Mai 2025 Widerspruch einlegst, ist das nicht wirkungslos, aber es hat einige wichtige Einschränkungen:

 

Was dein später Widerspruch bewirkt:

Ab dem Zeitpunkt deines Widerspruchs darf Meta deine Inhalte nicht mehr für künftiges KI-Training verwenden. Das ist ein wirksames Stopp-Signal für zukünftige Datenverarbeitung.

 

Was dein Widerspruch nicht mehr rückgängig machen kann:

Inhalte, die vor deinem Widerspruch bereits für das KI-Training verwendet wurden, können nicht „aus dem Modell gelöscht“ werden. Meta trainiert sogenannte „nicht-reversible“ KI-Modelle (zB große Sprachmodelle), bei denen einmal verwendete Daten nicht gezielt entfernt werden können. Das heißt: Wenn deine Inhalte schon im Training verwendet wurden, bleiben sie ein Teil des Modells – auch wenn du später widersprichst.

 

Fazit:

Je früher du widersprichst, desto besser. Nur ein rechtzeitiger Widerspruch verhindert, dass deine Inhalte überhaupt ins Training gelangen. Ein späterer Widerspruch schützt dich nur für die Zukunft.

 

2)       Was ist mit Inhalten auf Facebook, die nur mit Freunden oder nur privat geteilt wurden, werden auch diese Inhalte für das KI Training verwendet?

 

Nein. Laut Meta werden Inhalte, die du ausschließlich mit „Freunden“ oder „nur dir selbst“ geteilt hast, nicht für das KI-Training verwendet.

 

Meta unterscheidet klar zwischen öffentlich und nicht öffentlich:

Verwendet für KI-Training:

  • Inhalte, die du öffentlich gepostet hast (zB auf deiner Chronik mit der Weltkugel-Sichtbarkeit)

  • Inhalte auf öffentlichen Seiten, Gruppen oder Reels

  • Kommentare und Interaktionen, die öffentlich sichtbar sind

Nicht verwendet laut Meta:

  • Beiträge mit der Sichtbarkeit „Freunde“, „Enge Freunde“ oder „Nur ich

  • Inhalte in privaten Gruppen oder Chats (zB Messenger, DMs)

  • Stories oder Beiträge mit eingeschränkten Sichtbarkeitseinstellungen

 

ABER Achtung: Es gibt Grauzonen und Risiken

  • Inhalte, die du früher mal öffentlich geteilt hast, könnten noch gespeichert sein oder bereits verwendet worden sein.

  • Wenn du zB einmal ein Foto öffentlich gepostet hast, es später aber auf „Freunde“ gestellt hast, ist unklar, ob Meta dieses schon vorher verarbeitet hat.

 

Was du tun kannst:

  • Sichtbarkeit deiner alten Beiträge prüfen (unter „Aktivitätenprotokoll“ > „Deine Beiträge“)

  • Standard-Privatsphäre-Einstellungen überprüfen und ggf. anpassen

  • Widerspruch einlegen, selbst wenn du „nur für Freunde“ postest – zur Absicherung

 

3)       Was ist mit Instagram-Profilen, die „privat“ sind? Werden diese für KI-Training genutzt?

 

Instagram-Profile, die auf „Privat“ gestellt sind, sollen laut Meta nicht für das KI-Training verwendet werden.

 

Was bedeutet „privat“ auf Instagram?

Wenn dein Profil auf „Privat“ steht:

  • Nur von dir zugelassene Follower können deine Beiträge, Stories und Reels sehen.

  • Diese Inhalte gelten als nicht öffentlich, und Meta gibt an, dass sie nicht ins KI-Training einbezogen werden.

 

Aber öffentlich sichtbare Inhalte können trotzdem betroffen sein:

  • Dein Profilbild, Benutzername, Biografie, und ev. Kommentare bei öffentlichen Accounts oder Posts sind weiterhin öffentlich sichtbar – und können damit verwendet werden.

  • Wenn du zB auf einem öffentlichen Profil kommentierst oder markiert wirst, kann dieser Inhalt trotz privatem Account ins KI-Training gelangen.

 

Die Empfehlung lautet daher:

  1. Widerspruch einlegen – auch als Privatprofil, zur Sicherheit.

    (Meta kann sein Verhalten jederzeit ändern – dein Widerspruch wirkt vorbeugend.)

  2. Öffentliche Interaktionen minimieren, wenn du ganz auf Nummer sicher gehen willst.

  3. Privatsphäre-Einstellungen regelmäßig prüfen (zB „Wer kann mich markieren?“, „Wer darf mir folgen?“).

 

Fazit:

Ein privates Instagram-Profil schützt dich weitgehend, aber nicht vollständig, wenn du außerhalb deines Profils öffentlich aktiv bist. Ein Widerspruch ist in jedem Fall empfehlenswert.

 

4)       Wenn ich auf Facebook mit meinem privaten Profil auch Administrator von Unternehmensseiten bin, gilt mein Widerspruch dann auch für alle von mir administrierten Unternehmensseiten?

 

Nein, dein persönlicher Widerspruch gilt nicht automatisch für die Unternehmensseiten, die du als Administrator verwaltest.

 

Warum?

  • Unternehmensseiten auf Facebook sind eigenständige „Einheiten“ mit eigenem Datenschutzstatus, auch wenn du sie mit deinem privaten Profil verwaltest.

  • Meta betrachtet personenbezogene Inhalte (von Privatprofilen) anders als öffentliche Inhalte auf Seiten – wie zB Posts, Bilder oder Werbeanzeigen von Unternehmen.

  • Ein Widerspruch von dir als Person schützt deine privaten Daten, aber nicht die Inhalte, die du im Namen eines Unternehmens postest.

 

Wichtig:

Alle Inhalte, die du im Namen der Seite veröffentlichst (Texte, Bilder, Videos, Reels, Kommentare), gelten als öffentlich und potenziell nutzbar für KI-Training, wenn du nicht ausdrücklich im Namen der Seite widersprichst.

 

Was du tun solltest:

  1. Widerspruch für dein Privatprofil einreichen (wenn noch nicht passiert).

  2. Zusätzlich Widerspruch für jede Unternehmensseite einreichen, die du verwaltest – mit einem Hinweis, dass du Administrator bist.

 

Vorschlag für den Widerspruchstext im Namen der Unternehmensseite:

Im Namen der Seite [Name der Seite] widerspreche ich der Nutzung sämtlicher Inhalte dieser Seite durch Meta zur Entwicklung oder zum Training von KI-Modellen. Ich [Name] bin Administrator der Seite und fordere auf Basis der DSGVO die Einschränkung dieser Verarbeitung.

 

Wo kann man das einreichen?

Meta bietet derzeit keine eigene Widerspruchsseite für Unternehmensseiten. Du kannst aber das normale Widerspruchsformular nutzen und im Freitextfeld angeben, dass du für die Seite handelst.


Dies habe ich mit folgendem Mustertext probiert:

 

Mustertext für optionale Erklärung im Textfeld:

 

Dieser Widerspruch wird eingereicht für folgende Unternehmensseiten, von denen ich, Elisabeth Herynek, Administrator bin:

 

 

Die Antwort von Facebook:


Hallo Elisabeth,

Wir werden deinen Widerspruch berücksichtigen, und zwar in Bezug auf deine öffentlichen Informationen, wie öffentliche Beiträge und Kommentare, und in Bezug auf deine Interaktionen mit Features von KI bei Meta. Das bedeutet, dass wir deine öffentlichen Informationen aus Meta-Produkten bzw. deine Interaktionen mit Features von KI bei Meta nicht für die zukünftige Entwicklung und Verbesserung generativer KI-Modelle für KI bei Meta verwenden werden.

Darüber hinaus werden wir deinen Widerspruch auch für alle weiteren Konten berücksichtigen, die sich in derselben Kontenübersicht befinden wie dieses Konto. Wenn du weitere Konten hast, die sich nicht in derselben Kontenübersicht befinden wie dieses Konto, musst du für jedes dieser Konten einen neuen Antrag einreichen.

Im Privacy Center findest du weitere Informationen über generative KI und unsere Datenschutzbemühungen in diesem neuen Gebiet.

Über dieses Postfach können keine Nachrichten empfangen werden. Auch Antworten auf diese Nachricht werden nicht an uns zugestellt.

Viele Grüße

Das Meta Privacy-Team

 

Da in der Kontenübersicht https://accountscenter.facebook.com/ aber leider keine Unternehmensseiten gelistet sind und somit der Einspruch/Widerspruch nicht gelten wird, habe ich weitergesucht:

 

Die angebotenen Links zum Widerspruch funktionieren auf Unternehmensseiten derzeit leider nicht:

Widerspruch Meta Facebook

 

Hier funktioniert der Link Widerspruch leider auch nicht:

 

Der Selbsttest hat hier ergeben, wenn man hier mit der Unternehmensseite eingeloggt ist und auf Widerspruch geht, die Seite nicht gefunden wird („not found“).

 

Alternativ kannst du dich an den Datenschutzbeauftragten von Meta wenden (Kontakt über das Impressum oder via Formular).


Meta Facebook Datenschutzbeauftragten kontaktieren

Hier bin ich derzeit noch am Abklären mit der Fachgruppe der WKO Werbung & Marktkommunikation sowie mit RA Dr. Thomas Schwenke (siehe Link zu Facebook-Posting), wie das Formular korrekt ausgefüllt werden kann.

 

Ich habe das Formular folgendermaßen ausgefüllt:


-      Produkt auswählen: Facebook

-      Frage: Wie erhalte ich vom Datenschutzbeauftragten Hilfe bei einem Datenschutzproblem?

-      Have you previously contacted the DPO about the issue you're experiencing? Nein

-      Link zum Konto: Link zur Unternehmensseite, zB https://www.facebook.com/kreativassistenz.at

-      Was beschreibt dein Problem am besten? Widerspruch gegen die Bearbeitung meiner Daten

-      Problembeschreibung:

 

Ich lege hiermit Einspruch und Widerspruch gegen die Nutzung der Informationen für KI bei Meta für die folgende Unternehmensseite ein:

 

 

Admin: Elisabeth Herynek

 

Bitte um Bestätigung des Einspruches/Widerspruchs an office@kreativassistenz.at

 

Antwort von Meta Support in meinem privaten Profil unter Benachrichtigungen sowie auch als E-Mail:

 

Hallo Elisabeth,

Danke, dass du uns kontaktiert hast. Das von dir ausgefüllte Formular ist dafür vorgesehen, Fragen zur Verarbeitung deiner Daten an unsere*n Datenschutzbeauftragte*n zu senden. Wenn du eine Meldung oder Anfrage zu einem anderen Thema eingereicht hast, erhältst du möglicherweise keine Antwort.

Wenn du eine Meldung an den*die Datenschutzbeauftragte*n eingereicht hast, wird unser Team deine Meldung überprüfen. Wir werden dir dann so schnell wie möglich antworten. Damit wir deine Anfrage prüfen können, benötigen wir unbedingt folgende Informationen von dir:

– deine Kontodetails (z. B. einen Link zu deinem Konto, den Namen in deinem Konto oder die E-Mail-Adresse, mit der du dich anmeldest)

– Eine ausführliche Erläuterung des Problems, das du dem*der Datenschutzbeauftragten melden möchtest

Weitere Tools zum Verwalten deiner Daten findest du in den Facebook-Einstellungen und Instagram-Einstellungen.

Antworten auf andere Fragen zu unserer Datenschutzrichtlinie und den Informationen, die wir verarbeiten, um Facebook, Instagram, Messenger und andere von Meta angebotene Produkte und Funktionen zu unterstützen, findest du in unserer Datenschutzrichtlinie:

Viele Grüße

Privacy Operations – Kanal des*der Datenschutzbeauftragten

 

Daraufhin habe ich nochmal geantwortet:


Im Namen der Seite https://www.facebook.com/kreativassistenz widerspreche ich der Nutzung sämtlicher Inhalte dieser Seite durch Meta zur Entwicklung oder zum Training von KI-Modellen. Ich, Elisabeth Herynek, bin Administrator der Seite und fordere auf Basis der DSGVO die Einschränkung dieser Verarbeitung.

Ich lege hiermit Einspruch und Widerspruch gegen die Nutzung der Informationen für KI bei Meta für die folgende Unternehmensseite ein:

Admin: Elisabeth Herynek

Bitte um Bestätigung des Einspruches/Widerspruchs an office@kreativassistenz.at

 

 

Ich warte nun auf die endgültige Bestätigung des Widerspruchs/Einspruchs per E-Mail.

 

  



WEITERFÜREHNDE LINKS:


RA Dr. Thomas Schwenke Facebook-Posting zum Thema: https://www.facebook.com/photo/?fbid=1118498920322198&set=a.413026597536104















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Die Inhalte dieses Artikels wurden teilweise unter Verwendung künstlicher Intelligenz (ChatGPT) recherchiert und verfasst. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen auch keine rechtliche Beratung durch eine qualifizierte juristische Fachperson. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Der Artikel kann Fehler enthalten und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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