Die Alternative Streitbeilegung NEU
- Elisabeth Herynek
- 10. Aug. 2025
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 10. Mai

Alternative Streitbeilegung: Das Ende der EU-Plattform & was Unternehmen in Österreich jetzt wissen müssen:
Mit dem Ende der EU-Online-Streitbeilegungsplattform ist für viele Unternehmen eine lästige Pflicht weggefallen.
Doch ganz vom Tisch ist das Thema nicht. Während der alte EU-Link aus dem Impressum verschwinden muss, bleibt das österreichische Gesetz (AStG) weiterhin in Kraft.
Ein kurzer Check von Webseite und Prozessen spart Geld und unnötigen Ärger.
Hintergrund: Die EU-Plattform ist Geschichte
Viele Unternehmer:innen kennen den Hinweis zur „Online-Streitbeilegung“ aus dem Impressum, meist verknüpft mit dem Link zur EU-OS-Plattform. Diese diente als zentrale Anlaufstelle für digitale Konfliktlösungen.
Doch die EU hat den Betrieb eingestellt. Seit dem 20. Juli 2025 ist die Pflicht, diesen Link bereitzustellen, ersatzlos entfallen. Da wir uns bereits im Jahr 2026 befinden, gilt: Wer den Link jetzt noch auf der Webseite hat, riskiert Abmahnungen wegen veralteter oder irreführender Angaben. Löschen ist hier die Devise!
Wer muss teilnehmen? Ein wichtiger Unterschied
Hier herrscht oft Verwirrung: Muss ich bei einer Schlichtung nur mitmachen oder nur darüber informieren?
1. Die Teilnahme am Verfahren (Meist freiwillig!)
Entgegen einem weitverbreiteten Irrtum sind normale Online-Shops in Österreich nicht verpflichtet, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Für die meisten Händler ist die Teilnahme komplett freiwillig. Man kann ein Verfahren also einfach ablehnen.
Verpflichtend ist die Teilnahme nur in bestimmten, gesetzlich regulierten Branchen.
Energieversorger (Strom, Gas)
Telekommunikationsunternehmen
Fluglinien
Eisenbahnunternehmen
Post- und Paketdienste
Versicherungsunternehmen
Banken und Finanzdienstleister
Nicht betroffen sind dagegen:
reine B2B-Anbieter, die ausschließlich mit anderen Unternehmen Geschäfte machen
stationäre Händler ohne Online-Bestellmöglichkeit
Webseiten ohne kommerziellen Zweck
Unternehmen, die zwar mit Endkunden arbeiten, aber nicht online verkaufen (zB nur telefonisch oder vor Ort)
2. Die Informationspflicht (Betrifft fast jeden!)
Auch wenn du nicht an einer Schlichtung teilnimmst, hast du eine Informationspflicht. Und diese unterscheidet nicht zwischen Online-Shop und stationärem Handel:
Auf der Webseite: Musst du nur informieren, wenn du dich freiwillig verpflichtet hast oder zu einer der oben genannten Branchen gehörst.
Im konkreten Streitfall: Wenn du dich mit einem Kunden (B2C) nicht einigen kannst, musst du ihm schriftlich (z. B. per E-Mail) mitteilen, welche Schlichtungsstelle zuständig wäre und ob du bereit bist, dort mitzumachen. Das gilt für den Online-Händler genauso wie für den Schuster ums Eck.
Freiwillige Teilnahme – Ein Bonus für das Vertrauen
Viele Unternehmen entscheiden sich trotz fehlender Pflicht dazu, Schlichtungsstellen wie den Internet Ombudsmann oder die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte zu nutzen. Das signalisiert Kunden: „Wir finden eine Lösung, auch ohne Gericht.“
Wer sich freiwillig bekennt, muss im Impressum oder in den AGB klar darauf hinweisen (Name und Webadresse der Stelle).
Mögliche Formulierungsbeispiele für den Streitfall:
Variante A: Keine Teilnahme (Standard für viele Shops) „Wir konnten in dieser Angelegenheit leider keine Einigung erzielen. Die für uns zuständige Schlichtungsstelle ist die [Name, z. B. Schlichtung für Verbrauchergeschäfte, Webadresse]. Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir nicht verpflichtet sind und nicht bereit sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle teilzunehmen.“
Variante B: Teilnahme ja „Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor der [Name der Schlichtungsstelle] teil. Zuständig ist: [Webadresse].“
Praxis-TIPP: Jetzt das Impressum aufräumen!
Prüfe jetzt am besten gleich dein Impressum und deine AGB. So stellst du sicher, dass alle Pflichtangaben aktuell sind und keine veralteten Links enthalten. Falls du unsicher bist, wie du die Änderungen umsetzt oder ob dein Unternehmen zur Teilnahme an einer Schlichtungsstelle verpflichtet ist, hol dir rechtzeitig fachlichen oder juristischen Rat. Damit bist du rechtlich auf der sicheren Seite und zeigst deinen Kund:innen, dass dir Transparenz und Fairness wichtig sind.
Für alle anderen inhaltlichen, strategischen und technischen Fragen zu deiner Website stehe ich dir gerne zur Verfügung!
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