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Die Alternative Streitbeilegung NEU

  • Elisabeth Herynek
  • 10. Aug.
  • 3 Min. Lesezeit
alternative streitbeilegung

Die EU-Verordnung über Online-Streitbeilegung (ODR-VO) wurde aufgehoben. Was sich nun in der alternativen Streitbeilegung ändert, und was Unternehmen in Österreich wissen müssen:

 

Mit dem Ende der EU-Online-Streitbeilegungsplattform fällt für viele Unternehmen eine Pflicht weg, ganz vom Tisch ist das Thema aber nicht. Wer in einer teilnahmepflichtigen Branche arbeitet oder sich freiwillig zu einer Schlichtung bekennt, muss die Vorgaben weiterhin sauber umsetzen. Ein kurzer Blick ins Impressum kann also bares Geld und unnötigen Ärger sparen.

 

Hintergrund zur Gesetzesänderung

 

Viele Unternehmer:innen kennen den Hinweis zur „Online-Streitbeilegung“ aus dem Impressum oder den AGB, oft verknüpft mit einem klickbaren Link zur EU-Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform). Diese Plattform diente jahrelang als zentrale Anlaufstelle, um Konflikte zwischen Unternehmen und Verbraucher:innen digital und ohne Gerichtsverfahren zu lösen.


Doch damit ist nun Schluss: Die EU hat den Betrieb der Plattform eingestellt. Ab dem 20. Juli 2025 entfällt daher auch die Pflicht, den Link im Impressum bereitzustellen. Wer den Verweis noch stehen lässt, riskiert Abmahnungen oder formale Beanstandungen. Es lohnt sich also, das Impressum rechtzeitig zu aktualisieren.

 

Wer ist betroffen - und wer nicht?

 

Ob ein Unternehmen an einer alternativen Streitbeilegung teilnehmen muss, hängt in Österreich stark von der Art des Geschäfts und der Branche ab.

Grundsätzlich gilt: Verpflichtet sind nur Unternehmen, die online Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher:innen (B2C) verkaufen, und zwar unabhängig von Unternehmensgröße, Mitarbeiterzahl oder Jahresumsatz.


Es gibt jedoch bestimmte Branchen, in denen die Teilnahme gesetzlich vorgeschrieben ist. Dazu zählen unter anderem:


  • Energieversorger (Strom, Gas)

  • Telekommunikationsunternehmen

  • Fluglinien

  • Eisenbahnunternehmen

  • Post- und Paketdienste

  • Versicherungsunternehmen

  • Banken und Finanzdienstleister


Nicht betroffen sind dagegen:


  • reine B2B-Anbieter, die ausschließlich mit anderen Unternehmen Geschäfte machen

  • stationäre Händler ohne Online-Bestellmöglichkeit

  • Webseiten ohne kommerziellen Zweck

  • Unternehmen, die zwar mit Endkunden arbeiten, aber nicht online verkaufen (zB nur telefonisch oder vor Ort)

 

Freiwillige Teilnahme an der alternativen Streitbeilegung - so läuft’s ab

 

Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, kann es für Unternehmen sinnvoll sein, freiwillig an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Das signalisiert Kund:innen, dass man lösungsorientiert ist und Konflikte unkompliziert klären möchte.


Wer sich für die Teilnahme entscheidet, muss im Impressum oder in den AGB klar darauf hinweisen, inklusive Name und Webadresse der zuständigen Schlichtungsstelle.

Kommt es zu einem konkreten Konfliktfall, muss das Unternehmen dem Kunden/der Kundin auf einem dauerhaften Datenträger (zB E-Mail oder Brief) mitteilen:


  1. welche Schlichtungsstelle zuständig ist


  1. ob das Unternehmen zur Teilnahme bereit ist (oder aufgrund einer Branchenpflicht ohnehin teilnehmen muss)

 

Mögliche Formulierungsbeispiele:


  • Keine Teilnahme: „Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“


  • Teilnahme ja: „Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor der [Name der Schlichtungsstelle] teil. Zuständig ist: [Webadresse].“



Prüfe jetzt am besten gleich dein Impressum und deine AGB. So stellst du sicher, dass alle Pflichtangaben aktuell sind und keine veralteten Links enthalten. Falls du unsicher bist, wie du die Änderungen umsetzt oder ob dein Unternehmen zur Teilnahme an einer Schlichtungsstelle verpflichtet ist, hol dir rechtzeitig fachlichen oder juristischen Rat. Damit bist du rechtlich auf der sicheren Seite und zeigst deinen Kund:innen, dass dir Transparenz und Fairness wichtig sind.


Für alle anderen inhaltlichen, strategischen und technischen Fragen zu deiner Website stehe ich dir gerne zur Verfügung!


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Rechtliche Hinweise & Haftungsausschluss:

Die Inhalte dieses Artikels wurden teilweise unter Verwendung künstlicher Intelligenz (ChatGPT) recherchiert und verfasst. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen auch keine rechtliche Beratung durch eine qualifizierte juristische Fachperson. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Der Artikel kann Fehler enthalten und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.


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